Einführung der Europäischen Gemeinschaft

Dec 11, 2019

Einführung der Europäischen Gemeinschaft

Zur Europäischen Gemeinschaft gehören die Europäische Allianz für Kohle und Stahl, die Europäische Atomenergie-Vereinigung und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Gemeinsamer Markt), von denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die wichtigste ist. Im Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schumann vor, die französische und westdeutsche Kohlestahlproduktion unter die Führung einer "übernationalen" Agentur zu stellen. Am 18. April 1951 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg in Paris den Europäischen Vertrag über Kohle und Stahl im Rahmen des "Schumann-Plans" und beschlossen, einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl zu schaffen. Der Vertrag trat am 25. Juli 1952 in Kraft. Am 25. März 1957 unterzeichneten die sechs Länder in Rom den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (zusammen den Vertrag von Rom). Der Vertrag trat am 1. Januar 1958 in Kraft.


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